Spam-Fax

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Der bisher unbekannte reiche Erbonkel aus Amerika oder aus einem anderen fernen Land, wer träumt nicht davon. Für den Maurermeister Heiko Schnibbe aus Uthlede hätte dieser Traum vielleicht wahr werden können, wenn, ja wenn das alles wahr gewesen wäre, was in einem Fax steht, das kürzlich im Büro des Maurermeisters ankam. Ein Londoner Anwalt schrieb ihm, dass ein Mandant namens Schnibbe 2013 ledig und kinderlos verstorben sei und ein Vermögen von über 14 Millionen Euro hinterlassen habe. Nun sei er als sein Anwalt seit fünf Jahren vergeblich auf der Suche nach Verwandten. Heiko Schnibbe witterte gleich, dass etwas nicht stimmte. „Wenn er bei seinen Recherchen auf mich stößt, wieso dann nicht auch auf meine Cousins mit dem gleichen Nachnamen“, sagt Schnibbe. Trotzdem überprüfte er die Adresse der Londoner Anwaltskanzlei. Und die gab es wirklich. Aber der Schreiber des Faxes bat, aus Diskretionsgründen sicherheitshalber seine Privatnummer anzurufen. Das bestätigt auch Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen, die auch in Hagen regelmäßige Sprechstunden anbietet: „Die Verfasser solcher Schreiben sind im Laufe der Jahre schlauer geworden und geben echte Adressen an, weil sie wissen, dass die Empfänger im Internet recherchieren“. „Bei uns sind diese Fälle mit Mails dieser Art in den letzten Jahren fast ganz zurückgegangen, weil die Leute sensibel geworden sind, aber auch, weil solche Nachrichten bei vielen Benutzern gleich im Spam-Ordner landen und sie selbst gar keine Kenntnis mehr davon erhalten“, so Schwarz. Mit Fax-Nachrichten arbeitet seit etwa anderthalb Jahren fast nur noch die so genannte „Nicaragua-Connection“, die versucht, selbstständig Tätigen Einträge für irgendwelche Telefonbücher zu verkaufen, weiß Schwarz. Alle Alarmglocken sollten angehen, wenn von einer Vorleistung des potentiellen Erben die Rede sei. So weit ist es hier noch nicht gekommen. Diese Forderung wäre dann wahrscheinlich bei einer Kontaktaufnahme zur Sprache gekommen. Der Anwalt schlug nur vor, das Vermögen zu je 45 Prozent an Heiko Schnibbe und sich selbst aufzuteilen und zehn Prozent an gemeinnützige Organisationen zu spenden, falls Schnibbe als alleiniger Erbe in Frage käme. Alles werde legal und mit beglaubigten Dokumenten abgewickelt. Auch hier weist Hartmut Schwarz darauf hin, dass man zum Erben einen Erbschein braucht und dieser nur vom Gericht und nicht von einer dubiosen ausländischen Anwaltskanzlei erteilt werde. So wählt Heiko Schnibbe nicht wie bei technisch aktuellen Mails den Spam-Ordner, sondern passend zum veralteten Fax den klassischen Papierkorb als Ablage für seine Nachricht vom vermeintlichen reichen Erbonkel. Otto Baur

 


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